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   OLG Frankfurt, 23.03.1999 - 2 Ss 35/99   

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https://dejure.org/1999,16123
OLG Frankfurt, 23.03.1999 - 2 Ss 35/99 (https://dejure.org/1999,16123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.1999 - 2 Ss 35/99 (https://dejure.org/1999,16123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 1999 - 2 Ss 35/99 (https://dejure.org/1999,16123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.1999 - 2 Ss 35/99
    Denn nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre es gar nicht zulässig gewesen, dem Angekl. eine weitere Blutentnahme gem. § 81 a StPO zuzumuten, obwohl bereits eine geeignete Blutprobe zur Verfügung stand (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1994, 810 m. w. Nachw.).

    Die Berücksichtigung hypothetischer Ermittlungsverläufe bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit von Beweisergebnissen ist zulässig (vgl. BGHSt 32, 68 [70 f.] = NJW 1984, 2727; OLG Zweibrücken, NJW 1994, 810).

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.1999 - 2 Ss 35/99
    Die Berücksichtigung hypothetischer Ermittlungsverläufe bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit von Beweisergebnissen ist zulässig (vgl. BGHSt 32, 68 [70 f.] = NJW 1984, 2727; OLG Zweibrücken, NJW 1994, 810).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Die Erhebung der Beweise hätte nämlich auch durch eine Anordnung gem. § 81 a StPO erreicht werden können (BGHSt 24, 125, 130), weshalb auch die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Verwertung nicht entgegensteht (OLG Celle NStZ 1989, 385; OLG Zweibrücken NJW 1994, 810 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 246 f.; im Ergebnis auch OLG Hamm NJW 1967, 1524; KK-Senge zu § 81 a Rn. 14).
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